Integrative Kindergärten und Kindertagesstätten
Das Ziel der Integration besteht darin, dass alle Kinder, behindert oder nicht behindert, verschiedenen Geschlechts oder verschiedener Nationalität, Religion und Herkunft gemeinsam aufwachsen und miteinander
lernen können.
Es gibt in der StädteRegion Aachen Kindertagesstätten, in denen Kinder mit erhöhtem Förderbedarf eine spezifische individuelle Förderung erhalten.
Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung hat ein Kind, wenn es, nach einer entsprechenden Entscheidung der Schulaufsicht, der pädagogische und gegebenenfalls auch medizinische Gutachten
zugrunde liegen, in seiner persönlichen Entwicklung und seinen Leistungen eine besondere Unterstützung benötigt.
Orte der sonderpädagogischen Förderung sind die allgemeinen Schulen (allgemeinbildende Schulen und Berufskollegs), die Förderschulen und die Schulen für Kranke. Sonderpädagogische Förderung soll in der Regel in der allgemeinen Schule stattfinden. Abweichend hiervon haben die Eltern die Möglichkeit, eine Förderschule als Ort der sonderpädagogischen Förderung zu wählen (vgl. § 20 Abs. 2 SchulG NRW).
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