Medizinisches Zentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung und/oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB)

Link zur Website des MZEB an der Uniklinik RWTH Aachen

Vorstellung des MZEBDas MZEB ist die Weiterführung des SPZ. Es richtet sich an Menschen ab 18 Jahren mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 sowie einem Merkzeichen oder mit ähnlich starken Beeinträchtigungen. Dazu zählen:
– Schwere Mehrfachbehinderungen
– Schwierige organische Krankheiten
– geistige Behinderung
ZieleDas größte Ziel des MZEB besteht in der langfristigen Begleitung.
Dabei werden die persönlichen Bedürfnisse jedes einzelnen Erwachsenen berücksichtigt und daher jeder individuell behandelt.
Zu den weiteren Zielen des MZEB zählen:
– die Verbesserung des Gesundheitszustandes
– die Erhaltung und Verbesserung der vorhandenen Funktionen und Fähigkeiten
– das Entgegenwirken von Folgekrankheiten und Komplikationen
– eine optimale Versorgung und Vermeidung von Unter-, Über- und Fehlversorgungen
– die sozialmedizinische Beratung und Unterstützung bei der Leistungserschließung im Hinblick auf Hilfsmittel, Beantragung des Schwerbehindertenausweises oder Pflegegrads
– …usw
Ablauf einer BehandlungSobald der Anmeldebogen und der ausgefüllte Fragebogen im MZEB eingereicht wurden, wird ein Termin vereinbart. Bei diesem Ersttermin lernt der Patient den Arzt und mindestens einen Therapeuten kennen. Es wird der Gesundheitszustand erfragt und erste Untersuchungen finden statt.
Dabei wird der Großteil der Diagnostik im MZEB durch die dort angesiedelten Ergotherapeuten, Logopäden, Physiotherapeuten, Krankenschwestern, Neuropsychologen und Sozialarbeiter
durchgeführt. Zusatzuntersuchungen können durch erfahrene Medizinische Fachangestellte und Ärzte vor Ort durchgeführt werden.
Sollten weitere, speziellere medizinische Untersuchungen notwendig sein, werden diese in Kooperation mit niedergelassenen Kollegen, dem Uniklinikum und den Spezialambulanzen erfolgen. Bei Bedarf und Wunsch wird Kontakt zur Arbeit, behandelnden Therapeuten und Ärzten, Wohneinrichtungen etc. hergestellt und gemeinsame Gespräche geführt.
Des Weiteren wird eine Hilfsmittel- und Orthopädiesprechstunde angeboten.
In diesem gemeinsamen Termin mit Arzt und Therapeuten erfolgt die umfassende Aufklärung von Patient und Betreuern. Sie erklären die notwendigen Therapieschritte und koordinieren anschließende soziale Leistungen und Integrationsleistungen. Weitere diagnostische Schritte und Folgetermine können vereinbart werden.
Die Therapie erfolgt möglichst außerhalb des MZEB in enger Kooperation mit den eingebundenen ambulanten Therapeuten und Ärzten. Es finden regelmäßige Verlaufskontrollen mit Überprüfung der Therapie statt.
Zusammenarbeit mitNeurologen
Psychiatern
Orthopäden/Unfallchirurgen
Palliativmedizinern
Kinderärzten (Pädiatrie)
Augenärzten
Hals-Nasen-Ohrenärzten
Humangenetikern
Urologen
Kieferorthopäden
Neurochirurgen
Phoniatern
Zahnärzten
Förderschulen
Therapiepraxen
Sanitätshäusern
Zentrum für seltenen Erkrankungen
Spezialambulanzen der Uniklinik Aachen
KooperationspartnerSanitätshäuser:
Hodey, Sanitätshaus Koczyba GmbH, Fendel&Keuchen, Bbmedica, Nutricia GmbH, Tri-O-Med GmbH, Sanitätshaus Knur, Gesundheitszentrum Kleis, Sanitätshaus Classen, Rahm
Zentrum für Gesundheit, Sanitätshaus Bajus, Sanitätshaus Schmets, Servona Medizintechnik plus, Vitalmed Reha Care Center, Orthopädie Technik Sanitätshaus Keusch e.V.

Ergotherapie:
Therapiepraxis Rose, Praxis Dorothee Geilenkrichen, Praxis Mireille Gielen, Praxis LeLa, Praxis Doris Pauli, Praxis MüllerKlussmann, Therapiezentrum Kreutzer, Praxis für Ergotherapie Nicole Kroes, Praxis Elmar Jansweidt

Logopädie:
Praxis Logo Nest, LogBUK, Die LOGO TRAINER, Praxis Regine Caspary

Physiotherapie:
Praxis Optimum Krankengymnastik & Rückenschule, Krankengymnastik „Balance“

Schulen:
Kleebachschule, Rodaschule, Regenbogenschule, Viktor Frankl Schule

Soziales:
Lebenshilfe, VKM, LeWo, AnWert, ab&p, KoKoBe, StadtSportbund, Caritas Betriebs- und Werkstätten GmbH, Vinzenz Heim, Ehlers Danlos Selbsthilfe e.V., Kompass LVR
Ist eine Behandlung im MZEB kostenpflichtig?Nein, diese läuft über die Überweisung des Arztes. Patienten, die privat versichert sind, müssen die Kostenübernahme vorher bei der privaten Krankenkasse beantragen.

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