Projektgruppen werden auf Initiative der Referenten vom Vorstand (zeitlich begrenzt) eingesetzt, um thematisch und inhaltlich fest umrissene Aufgaben zu erfüllen.
Die Arbeitgeber der am SHZ beteiligten Kooperationspartner akzeptieren, dass ihre im SHZ aktiven Mitarbeiter diese Arbeit (z. T.) auch im Rahmen ihres Hauptamtes ausführen. Die Träger der Einrichtungen erlauben außerdem, dass ihre räumlichen und technischen Ressourcen mit genutzt werden. (Einzelheiten sind in den Kooperationsverträgen geregelt.)
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